Donnerstag, 26. Juni 2014

Peinlicher Angriff auf die Pressefreiheit

Pressefreiheit wird gemeinhin wahrscheinlich gerne überschätzt. Nicht jedoch in Justizkreisen: Wer sich als Staatsgewalt mal richtig austoben will, setzt sich locker über das Grundgesetz hinweg und durchsucht einfach mal eine Redaktion. Ist doch lustig, mal zu schauen, was es da so zu gucken gibt.... Oder man spioniert spektakulär Informanten oder Leserbriefschreiber aus. Generalprävention nennt man das wohl - ein juristisches Fachwort, das gerne mit "Abschreckung" übersetzt wird. So ist es jüngst geschehen beim "Darmstädter Echo". Es ist nicht das erste Mal, dass eine journalistisch tätige Redaktion Opfer solcher Justizwillkür wurde. Im Nachhinein kann man dann gerne feststellen lassen, dass das alles widerrechtlich war. Die Verantwortlichen in Darmstadt haben diese Absicht bereits angekündigt. Aber was nützt das? Die Abschreckung ist da, das Grundgesetz mit seiner Pressefreiheit hat mal wieder ein veritables Loch bekommen.


http://meedia.de/2014/06/25/durchsuchungsbeschluss-staatanwaelte-gehen-gegen-darmstaedter-echo-vor/?utm_campaign=NEWSLETTER_MITTAG&utm_source=newsletter&utm_medium=email

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